Private Versicherungsträger Selbstzahler, privat versicherte und beihilfeberechtigte Patienten können bei gegebener
medizinischer Indikation erforderliche fachärztliche Behandlungen nach Terminvereinbarung ambulant in Anspruch nehmen.Sofern gewünscht, kann bei mehrtägiger Behandlung auch eine ambulante hotelmässige Unterbringung
in unserem Gästehaus “Diana” erfolgen. Die anfallenden Behandlungskosten für indizierte ambulante ärztliche Konsultationen sind von allen privaten Kostenträgern zu übernehmen, da der privat versicherte bzw.
beihilfeberechtigte Patient im Unterschied zum gesetzlich krankenversicherten Patienten eine uneingeschränkte freie Arztwahl unter sämtlichen Ärzten hat. Alternativ kann bei Erfordernis auch ein mehrtägiger
stationärer Klinikaufenthalt vereinbart werden. Im Unterschied zu ambulanten Untersuchungen sollte allerdings eine solche stationäre Behandlung im voraus mit dem zuständigen privaten Kostenträger abgestimmt werden,
damit eine Übernahme der anfallenden Unterbringungs- und Behandlungskosten sichergestellt ist. Gesetzliche Krankenversicherungen Da in der
Meduna-Klinik keine Ambulanz für gesetzlich krankenversicherte Patienten besteht, können diese Patienten ambulante Untersuchungsverfahren in unserer Klinik nicht
zu Lasten ihrer Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen im Regelfall bei Behandlungen in unserer Klinik lediglich anfallende Kosten für stationäre Anschlussheilbehandlungen / Anschlussrehabilitationen und allgemeine Rehabilitationsmassnahmen / Kuren / Heilverfahren. Sofern im Rahmen durchzuführender Rehabilitationen bestimmte apparative Untersuchungen medizinisch notwendig sind, werden diese üblicherweise in unserer Klinik rehabilitationsbegleitend durchgeführt.
Copyright:
Prof. Dr. Piper, Meduna-Klinik, 56864 Bad Bertrich, Tel.: 02674 / 182 0, Fax: 02674 / 182
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